Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1

Allgemeines

1.1

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit die Vertragspartner nicht ausdrücklich Abweichendes schriftlich vereinbart haben. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

1.2

Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Besteller unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an.

 

 

2

Preise und Zahlungen

2.1

Unsere Preise verstehen sich ab Werk ohne Mehrwertsteuer.

2.2

Kosten für Verpackung und Versand stellen wir gesondert in Rechnung.

2.3

Unsere Angebote sind freibleibend und haben höchstens 4 Wochen Gültigkeit. Wir behalten uns vor, bestätigte Preise zu verändern, falls in dem Angebotszeitraum eine Preisänderung stattfand.

2.4

Unsere Rechnungen sind zahlbar:
Bei Neukunden per Nachnahme oder Vorrauskasse.Ansonsten auf Rechnung zahlbar sofort netto ohne Abzug.

2.5

Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnen wir ab dem Fälligkeitszeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) und erheben Mahngebühren in Höhe des Bearbeitungsaufwandes.

2.6

Gegen unsere Ansprüche kann der Besteller nur dann aufrechnen oder ein Zurückhaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten sind oder ein sich gegen uns richtender rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt.

 

 

3

Aufträge

3.1

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% (mindestens 1 Stück), beziehungsweise nutzenabhängige Lieferung, der bestellten Menge sind branchenüblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen oder Annahmeverweigerungen.

3.2

Bei Nutzenlieferungen sind standardmäßig 15% markierte Schlechtteile je Nutzen zulässig.

3.3

Abruf- oder Rahmenaufträge müssen innerhalb eines Kalenderjahres abgenommen werden.

3.4

Falls bei Aufträgen bereits Material vorbereitet, oder von uns bestellt wurde, und der Auftrag von Ihnen annulliert wird, werden die bereits angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

 

 

4

Korrekturabzüge Freigabemuster

4.1

Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern entbindet uns von jeder Haftung für nicht beanstandete Fehler.

4.2

Für Fehler, die in der Bestellung, in eingesandten Unterlagen oder durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, wird keine Verantwortung übernommen.

 

 

5

Werkzeuge und Vorrichtungen

5.1

Werkzeuge, Vorrichtungen und Druckeinrichtungen werden nur mit Kostenanteilen berechnet. Sie bleiben unser Eigentum.

 

 

6

Lieferzeiten

6.1

Die Lieferzeiten werden nach bestem Ermessen angegeben, sie sind jedoch unverbindlich.

6.2

Die Lieferzeit beginnt erst mit Eingang aller Unterlagen, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.Als erster Arbeitstag der darauf folgende Arbeitstag.

6.3

Die von uns in Aussicht gestellten Liefertermine sind die Zeitpunkte, zu denen die Ware unser Haus verlässt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Wir haften nicht für Lieferverzögerungen durch die Deutsche Bundespost, Paketdienste, Kurierdienste, Speditionen und anderen Waren- Beförderungsdiensten.

6.4

Wird die Herstellung oder Lieferung der bestellten Waren durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, für uns unmöglich oder wesentlich erschwert, gleichgültig, ob die Umstände in unserem Werk oder bei unserem Vorlieferanten eintreten (z.B. höhere Gewalt, Betriebs- oder Fertigungsstörungen, Brand, Arbeitskonflikte, nicht frist- oder ordnungsgemäße Belieferung durch unseren Vorlieferanten usw.), so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferpflicht befreit.

6.5

Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

6.6

Nimmt der Besteller trotz unserer angemessenen Fristsetzung die verkauften Waren ganz oder teilweise nicht ab, so sind wir berechtigt, durch einfache, schriftliche Mitteilung uns hinsichtlich des nicht abgenommenen Teils und ohne gerichtliche Mitwirkung von dem Vertrag loszusagen und von dem Besteller Ersatz für den durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt mindestens 15% des Verkaufspreises zuzüglich der uns entstandenen Material- und Verwaltungskosten.

6.7

Lieferzeitüberschreitungen oder verspätete Lieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Annahmeverweigerung.

 

 

7

Gefahrenübergang

7.1

Jede Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware (oder Teile davon) unser Werk verlässt.

 

 

8

Eigentumsvorbehalt

8.1

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen aus sämtlichen Lieferungen einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen unser Eigentum. Die Waren dürfen im ordnungsgemäßen Verkehr weiterveräußert oder weiterverarbeitet werden.

8.2

Wird die Ware vor Erfüllung unserer sämtlichen Kaufpreisforderungen weiterveräußert, so tritt an die Stelle der Ware durch Vorausabtretung die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf oder im Falle der Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung in Höhe des Wertes der von uns gelieferten Waren, ohne dass es einer ausdrücklichen Abtretung der Forderung bedarf. Der Besteller hat uns vor der Veräußerung sofort zu benachrichtigen und den Drittbewerber anzuweisen, insoweit Zahlungen direkt an uns zu leisten. Erhält der Besteller abweichend hierzu vom Drittbewerber dennoch seine Forderungen bezahlt, so nimmt er diese Zahlung für uns treuhänderisch im Sinne der Untreuevorschrift des Strafgesetzbuches entgegen und ist verpflichtet, den entgegengenommenen Betrag sofort an uns weiterzuleiten.

8.3

Der Besteller darf die gelieferte Ware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu unterrichten.

 

 

9

Gewährleistung

9.1

Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. 'Cosmetic defects' (z. B. kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe), die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, geben kein Recht zur Beanstandung.

9.2

Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der gelieferten Ware dem Besteller Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Besteller hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz von Schäden irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die Mängel zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung entstanden sind, wie z.B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden an weiteren Modulen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3

Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unsere vorherige Zustimmung.

9.4

 Für die Baugruppenfertigung und Bestückung mit oder ohne Materialbeschaffung gelten ausdrücklich folgende Regelungen: Es liegen keine Hersteller- bzw. Typenvorschriften der Bauteile vor,sofern nicht in der Stückliste explizit vorgegeben.Ein der Teil der zum Einsatz kommenden Bauteile ist nur in Verpackungseinheiten (Stangen/Rollen) erhältlich,die über den tatsächlichen Bestückungsbedarf hinausgehen.Überzähliges Material wird, sofern keine anderweitige Verwendungsmöglichkeit z.B. für Folgeaufträge,gefunden wird,separat in Rechnung gestellt.Kundenspezifische Teile und Baugruppen sind vom Storno ausgeschlossen.Eine Über- oder Unterlieferung bis zu 5% ist produktionstechnisch bedingt. Jede Baugruppe verlässt unser Haus nur nach intensiver Sichtprüfung.Bei sichtkontrollierten Baugruppen können wir keine Garantie auf die Funktionalität geben.In diesem Fall beschränkt sich die Gewährleistung rein auf unsere optische Fertigungsqualität.Die Gewährleistungsdauer gilt rein für unsere Fertigungs-          leistung und beträgt 12 Monate ab Lieferung.Bei Bauteilen wird die Gewährleistung des Herstellers weiter-  gegeben.Für konstruktive Merkmale des Fertigungsgegenstandes,insbesondere für die Einhaltung von Normen und gesetzlichen Bestimmungen,kann keine Gewähr übernommen werden,da es sich um eine reine Auftragsfertigung nach technischen Vorgaben des Auftraggebers handelt.Bei gravierenden Bauteil-   preisänderungen bleibt uns eine Preisanpassung freigestellt.

 

10

Rücktritt

10.1

Wir sind berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Besteller sich im Annahmeverzug befindet, in Vermögensverfall gerät, insbesondere über sein Vermögen ein gerichtlicher Vergleich oder das Konkursverfahren eröffnet wird.

10.2

Im Falle des Rücktritts stehen dem Besteller gegen uns keine Schadensersatzansprüche zu.

 

 

11

Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1

Erfüllungsort ist Bad Honnef.

11.2

Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden oder mit ihm zusammenhängenden Streitigkeiten ist das für Bad Honnef zuständige Amtsgericht. Das gilt auch für Scheckklagen.

11.3

Wir sind jedoch auch berechtigt, die Klage bei dem für den Besteller zuständigen inländischen oder ausländischen ordentlichen Gerichts zu erheben.

 

 

12

Anwendbares Recht

12.1

Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht.